Neues Zollsystem CDS in UK
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches (UK) aus der Europäischen Union haben sich auch die Ausfuhrbestimmungen nachhaltig verändert. Die Umstellung auf das neue Zollsystem Custom Declaration Service (CDS) und die damit verbundene Gesetzesänderung waren ursprünglich für den 31. März 2023 geplant – ein Termin, auf den sich die John Spedition sorgfältig vorbereitet hat. Nun hat der britische Gesetzgeber die Umstellung der Vorgänge zur Anmeldung von Ausfuhren um acht Monate auf einen neuen Stichtag am 30. November 2023 verschoben. Grund hierfür sind Verzögerungen in der Umsetzung, welche die britische Zollbehörde HMRC vor große technische Herausforderungen stellt.
Mehr Rechtssicherheit mit der John Spedition
Mit der John Spedition sind unsere Kunden allerdings auf der sicheren Seite: Unsere Spezialisten haben früh auf die Umstellung der Ausfuhrzollanmeldungen reagiert und können Sie rechtsicher beraten. Vor diesem Hintergrund haben wir die Möglichkeit genutzt, bereits ab dem 31. März 2023 auf das neue Zollsystem CDS zu wechseln. In der technischen Umsetzung bedeutet dies, dass HS-Codes bei Ausfuhren nach UK in Zukunft komplett auf T2 gesetzt werden müssen. Da es sich hierbei um einen manuellen Prozess handelt, müssen wir die Gebühren für die Ausfuhrzollanmeldungen anpassen und bieten weiterhin einen reibungslosen Service für alle Fahrten nach UK.
Das nachfolgende Schreiben vom 22. Dezember 2022 bietet weitere Informationen zu dieser Friständerung
UK: Update zum Customs Declaration Service (CDS)
Die Frist für die Umstellung auf den Zollanmeldungsdienst für Ausfuhren wird verlängert, um den Unternehmen mit Ausfuhranmeldungen mehr Zeit zur Vorbereitung zu gewähren. Die britische Zollbehörde HMRC hatte zuvor erklärt, dass alle Ausfuhranmeldungen bis zum 31. März 2023 über den Customs Declarations Service (CDS) deklariert werden müssen. Nach Rücksprache mit betroffenen Unternehmen wurde diese Frist auf den 30. November 2023 verlängert.
Die britische Zollbehörde wird die gewonnene Zeit nutzen, um in Zusammenarbeit mit Softwareentwicklern sicherzustellen, dass den Anmeldern eine Reihe von Softwareoptionen für die CDS zur Verfügung stehen. Durch die Verschiebung der Umstellung soll den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sich optimal vorzubereiten.
Für einige Exporteure besteht die Möglichkeit, bereits vor dem 30. November 2023 mit der Abgabe von Ausfuhranmeldungen über den Zollanmeldungsdienst zu beginnen. Die britische Zollbehörde HMRC wird Anfang 2023 weitere Informationen bereitstellen. So sollen Unternehmen bald darüber informiert werden, was sie im Einzelnen tun müssen und welche Unterstützung ihnen zur Verfügung steht.
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