Effiziente Lösungen für den Brexit-Warenverkehr: Ihr zuverlässiger Logistikpartner

Als führendes Logistikunternehmen möchten wir Sie über wichtige Veränderungen informieren, die sich seit dem 01. Januar 2021 auf den Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich und Nordirland auswirken. Das Vereinigte Königreich ist nun nicht mehr Teil der Zollunion, was bedeutet, dass sowohl Importe als auch Exporte den umfangreichen zollrechtlichen Bestimmungen des Unionrechts unterliegen.

Wenn Ihr Unternehmen Waren nach Großbritannien liefert, von dort Waren bezieht oder Waren durch das Vereinigte Königreich transportiert, sind Sie direkt von den Auswirkungen des Brexit betroffen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, sich auf diese grundlegenden Änderungen vorzubereiten und mögliche Herausforderungen zu bewältigen.

Wir sollen die Zollabfertigung für Sie übernehmen? Dann benötigen wir folgendes von Ihnen:

    Zollvollmacht

    Nach Erteilung der Zollvollmacht kann die John Spedition als Ihr direkter Vertreter beim Ausfüllen von Zollanmeldungen auftreten. Die Vollmacht muss einmalig erteilt werden. Diese können Sie am Ende der Seite downloaden und ausgefüllt an uns weiterleiten.

    EORI-Nummer des Exporteurs und des Importeurs

    Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) registriert und identifiziert alle Wirtschaftsbeteiligten in der EU. Sie wird von den Zollbehörden einmalig vergeben und wird benötigt, um Ein- und Ausfuhren beim Zoll anzumelden.
    Die EORI-Nummer können Sie – sofern diese noch nicht vorhanden ist – bei der Generalzolldirektion in Dresden unter dem folgenden Link beantragen:
    https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer.html

    Ausfuhranmeldung

    Die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) ist für den Warenaustausch mit dem Vereinigten Königreich verpflichtend. Bitte geben Sie die MRN-Nummer des ABD im Transportauftrag an und übergeben Sie das ABD mit den weiteren Dokumenten an den Fahrer. Ab dem 01. Januar 2021 ist die ABD-Erstellung auch für Warenwerte unter 1.000 € erforderlich.
    Wenn das ABD nicht durch uns erstellt wird, geben Sie bitte die Ausgangszollstelle Calais FR000740 im ABD an.

    Handelsrechnung

    Der Warenwert mit Währung wird für die Berechnung der Zölle und Mehrwertsteuer genutzt. Die Handelsrechnung (oder evtl. zusätzliche Packliste) muss mit klar ersichtlichen Warendaten versehen sein, z.B. Angaben Importeur, Packstücke, Gewicht netto/brutto, Ursprungsland, Warenwert, Incoterms (inkl. Angabe der Incoterm Fassung). Zusätzlich muss die Handelsrechnung die EORI-Nummer des Exporteurs, sowie des Importeurs der Ware enthalten, um den Verzollungsprozess auf britischer Seite beschleunigt abbilden zu können).
    Das Vereinigte Königreich ist ab dem 01. Januar 2021 als Drittland zu handeln. Nach dem Austritt aus der Europäischen Zollunion können Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich nicht mehr als Waren der EU angesehen werden. Daher ist eine Ursprungserklärung für die Zollabwicklung unbedingt erforderlich.

    Zolltarifnummer (HS-Code) der Ware

    Durch die Zolltarifnummer werden Waren weltweit in einheitliche Gruppen klassifiziert. Somit kann die Zollbehörde erkennen, welche Warengruppen transportiert werden. Dieser Code bestimmt den Zoll- und Steuersatz, der auf die Waren zu zahlen ist. Welche Waren werden welcher Zolltarifnummer zugeordnet? Unter folgendem Link finden Sie das Warenverzeichnis des Außenhandels: https://www.zolltarifnummern.de/

    Warenbeschreibung

    Die Warenbeschreibung kann anhand einer Packliste bzw. eines Lieferscheins erfolgen. Dazu wird eine detaillierte Beschreibung der Ware (was, woraus, wofür) in der Landessprache, die der korrekten Klassifizierung der Zolltarifnummer entspricht, benötigt. Des Weiteren müssen Brutto- sowie Nettogewichte und Packstückanzahl und Packstückart angegeben werden.

    Incoterms

    Vereinbaren Sie mit Ihren Geschäftspartnern Incoterms um festzulegen, wer für die Zollabfertigung und die verbundenen Kosten verantwortlich ist. Bitte beachten Sie die neuen Incoterms® 2020 (eine Übersicht finden Sie in den Downloads).

    Zugelassene Lademittel aus Holz

    Bitte beachten Sie, dass wir uns nach wie vor in einem „schwebenden“ Verfahren befinden und es jederzeit noch zu Änderungen kommen kann.

Als spezialisiertes Logistikunternehmen stehen wir Ihnen mit unserem umfassenden Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir können Sie bei der Bewältigung der neuen Zollformalitäten unterstützen, wie beispielsweise der Erstellung von Zolldeklarationen, der Überprüfung von Wareninformationen und Ursprungsbestimmungen sowie der Klärung von Fragen rund um Zölle und Steuern.

Wir wissen, dass eine sorgfältige Planung und Vorbereitung unerlässlich sind, um einen reibungslosen Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich und Nordirland sicherzustellen. Unser Team von Experten steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, die neuen Anforderungen zu verstehen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre logistischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Brexit zu finden. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie durch diesen herausfordernden Prozess zu begleiten. Verlassen Sie sich auf unser Know-how, um sicherzustellen, dass Ihr Warenverkehr reibungslos und effizient abläuft.

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